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1 Anonyme(r)
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Straßenzulassung für E6 mit original Hänger ??? |
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Schaut nur mal vorbei
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Liebe Holderfreunde,
trotz stundenlanger Suche im Netz habe ich keine verlässlichen Aussagen zum Thema Straßenzulassung gefunden. Um zu meinem Garten zu kommen muss ich ein Stück auf der Landstraße fahren, muss ich das Gespann anmelden, versichern oder Ähnliches? Ich habe den Autoführerschein, keine Landwirtschaft sondern 2 große Gärten. Keine ABS oder sonstige Papiere zum Holder. Die Bestimmungen zu dem Thema sind sehr anstrengend und widersprüchlich. Was gibt es für Möglichkeiten? Beleuchtung Blinker und der ganze Sicherheitsbereich müssen natürlich stimmen. Muss ich dann mit dem Gespann zum TÜV, Gutachten usw? Wer hat Erfahrungen ? vielen Dank uli
Geschrieben am: 10.04.2016
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Re: Straßenzulassung für E6 mit original Hänger ??? |
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Ist fast schon zuhause hier
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Guten Morgen,
Versicherung kann über die Privathaftpflicht mit eingeschlossen werden (muss aber an die Versicherung gemeldet werden). Rest sollte mit einer BE auch möglich sein. Bitte dazu beim TÜV (West) oder Dekra (0st)(entsprechend deines Wohnortes) anfragen.
Geschrieben am: 10.04.2016
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Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
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Re: Straßenzulassung für E6 mit original Hänger ??? |
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Ist fast schon zuhause hier
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Hallo,soweit ich mich erkundigt habe sagte man mir Der Schlepper muß Versichert sein und zum Tüv um zu Prüfen ob Licht,Blinker u.Hupe. Stoplicht braucht man erst ab 25Km/h.Als Selbständiges Arbeitsgerät brauchst du keinen Tüv.Zum Beisbiel :Bagger und Radlader braucht man auch kein Tüv weis ich aus eigener Erfahrung.Nicht vergessen "ALS SELBSTÄNDIGES ARBEITSGERÄT FÜR DEINE KLEINE LANDWIRDSCHAFT" anmelden. So jedenfals ist es in Thüringen.Gruß Siggi.
Geschrieben am: 10.04.2016
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Mag alte Schlepper restaurieren und wieder zu neuen Leben erwecken. Mag keine Prahler und Leute die viel reden und nichts auf die Reihe griegen. |
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