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kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo liebes Forum,
war heute mit meinem A45 bei der Hauptuntersuchung und die Plakette wurde mit verwehrt, da ich kein Fernlicht habe. Nach 2016 und 2018 war dies der 3. TÜV-Termin den ich mit meinem Holder hatte. Bei den beiden vorherigen Hauptuntersuchungen wurde dies nie bemängelt, ja nicht mal geprüft. Wie sind da Eure Erfahrungen? In der StVZO (§50) habe ich erstmal nichts gefunden was auf eine Fernlichtbefreiung hindeutet. Im Netz findet man zwar so vage Aussagen wie: bis 30 km/h nicht erforderlich. Aber was Belastbares habe ich nicht gefunden. Im §50 steht zwar was von 30 km/h, aber ich sehe nicht den Zusammenhang zum Fernlicht-Entfall. Laut §72 - Übergangsvorschriften ist Fernlicht wohl ab 1.1.1954 Pflicht, also vor Erteilung der A45-ABE. Gibt es da von Holder eine Ausnahmegenehmigung? Im Handbuch steht ja auch nur Standlicht und Fahrlicht (abgeblendet). Gruß Alex
Geschrieben am: 22.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo Alex,
alle TÜVs und Überwachungsorganisationen haben ein Handbuch "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern". Dieses Handbuch hat 512 Seiten und auf Seite 364 steht, daß bei Lof Zugmaschinen >30km/h Scheinwerfer für Fernlicht vorgeschrieben sind. Wie schnell ist denn dein A45? Lt. meinen Unterlagen 20,6 km/h. Wenn das der einzige erhebliche Mangel an deinem A45 war dann fahr da wieder hin und lasse den Fehler des Prüfers kostenlos korrigieren. Die Seite 364 findest du im Anhang. Bitte berichte mal wie es ausgegangen ist. Gruß Westfale
Geschrieben am: 24.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Oftmals hilft auch eine andere Prüfstelle. Klar zwar nochmals zahlen aber es geht.
Hatte das bei einem 750kg Ges. Gewicht Anhänger. Der TÜV hat Bemängelt das die Deixhsel verzogen ist und keine Plakette ausgestellt. An zur Dekra. Ohne Mängel durch
Geschrieben am: 25.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo Alex
Es gibt blöde und saublöde Prüfer! Du bist anscheinend auf ein Spitzenexemplar der zweiten Kategorie gefallen. Bravo!!! Aber auch Dein Pech! Dem nach müssten Tausende und Abertausende von Holder Traktoren ohne richtige Zulassung auf Deutschen Straßen unterwegs sein. Alle Holder Traktoren mit diesen kleinen Scheinwerfern wären demnach unzulässig auf der Straße. Es ist bei diesen kleinen Scheinwerfern baulich, ohne größerer Umbauten, nicht möglich eine Biluxbirne einzubauen, und es ist auch nicht nötig. Melde mal Dein Problem bei Holder in Metzingen an!!! Die werden einen Lachkrampf kriegen! Da bin ich mir sicher. Und die werden Dir und Deinen dämlichen Prüfer die damalige Bauart Zulassung schon zuschicken. Und somit hat sich dann das Problem gelöst. Viele Grüße. Asterix
Geschrieben am: 25.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo Alex
Ich denke das das nur reine willkür vom Prüfer ist, mit dem falschen Fuß aufgestanden. Und du hast es abbekommen. So weit ich weiß muß er die damaligen Zulassungsbestimmungen ein halten fällt dann und bestand Schutz. Und die Idee von Asterix ist gut mit Holder die werden das bestimmt bestätigen das es so wie es ist, io ist. Trotzdem viel Erfolg. LG Sonic
Geschrieben am: 25.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo Holderfreund,
ich denke, ich kann Dir helfen. Ich habe von allen Holderschleppern die ABE’s und kann Dir eine Kopie zuschicken, dann ist das Thema beim TÜV durch. Gruß Friedbert Planker
Geschrieben am: 25.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo,
Ich habe mal recherchiert: Die ABE sagt aus, dass der A45 Scheinwerfer mit der Bezeichnung K21 041 haben muss. In der Betriebsanleitung steht dann die eindeutige Aussage: nur Abblendlicht. Dann habe ich mal gegoogelt nach K21 041 und fand dann heraus: Kennzeichnung der Lichter nach ECE bzw. EG: K= Abbiegescheinwerfer (Abblendlicht) und R= Fernlicht. Damit kann man dem TÜV-Prüfer klar machen, dass kein Fernlicht nötig ist. Die Bezeichnung K21 041 ist auf den Streuscheiben der Scheinwerfer zu finden.
Geschrieben am: 26.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo Westfale, Friedbert und alle Anderen
vielen Dank für deinen Auszug aus dem Handbuch "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern". Werde mit dem Ausdruck noch mal zum TÜV-Prüfer gehen, mal sehen was er nun sagt. Ist ja wohl eindeutig. Schon komisch, dass er dies nicht weiß – er hatte extra noch von der Landmaschinen-Werkstatt aus, seinen "Vorgesetzten" angerufen, ob dem was bekannt sei. Also gleich zwei Top-Leute hier! Er hat mir dann was von einer damals "vereinfachten" Traktorausstattung seitens der verschiedenen Traktorenhersteller erzählen wollen, für Fahrzeuge die nur im Stall gefahren sind und nie angemeldet wurden. Habe gesagt, der ist seit 1975 so angemeldet gewesen und wohl auch in Baden-Württemberg in seinem 1. Leben auf dem ein oder anderen Weinberg gewesen. Ich kenne mich ja ein ganz ganz kleines bisschen mit dem A45 aus und konnte es mir ehrlich nicht vorstellen. Es gibt ja auch nicht nur eine handvoll A45 (A30, A55 …), die sind ja alle zulassungsfähig gewesen und alle bzgl. der Beleuchtung gleich gebaut. Bin auch mit ihm zum Schluß an die Hella-Scheinwerfer und habe auf die Prüfnummern (siehe auch Kommentar von Friedbert Planker) gezeigt. Hat ihn nicht interessiert. Holder hatte ich noch am selben Tag (22.07.) angeschrieben, aber wie Asterix schon schrieb, werden die wohl noch mit dem Lachkrampf kämpfen – weil geantwortet haben sie bisher noch nicht. Evtl. muß auch Kärcher erst noch mal drüberschauen Ich werde weiter berichten. @ Friedbert Planker: Könntest du mir bitte die ABE (PDF-Dokument?) zukommen lassen? An BMW-Alexander bei gmx.de, danke. Gruß Alex
Geschrieben am: 27.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo zusammen,
ich möchte hier mal ein paar Sachen richtigstellen. In der ABE des Holder A45 steht lediglich "Scheinwerfer". Es wird keine Aussage über die Art des Scheinwerfers getroffen. Es wird zwar das Prüfzeichen K21041 angegeben, doch im weitern Text der ABE steht "oder andere für Fahrzeuge dieser Art bauartgenehmigte Scheinwerfer gleicher Anbaulage". Aus dem "K" des (nationalen) Prüfzeichens einen "Abbiegescheinwerfer nach ECE oder EG zu machen ist falsch! Und aus dem Abbiegescheinwerfer Abblendlicht zu machen ist ebenfalls falsch. Das nationale Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, einer Prüfnummer und einem Buchstaben, wobei der Buchstabe K für das Lichttechnische Institut der Technischen Hochschule in Karlsruhe steht. Ein ECE-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis mit einen "E" und einer Kennziffer des Landes, in welchem die Genehmigung erteilt wurde. Dann noch weitere Buchstaben und Ziffern zur Klassifizierung des Bauteils Ein EG-Prüfzeichen besteht aus einem Rechteck mit einem "e" und einer Kennziffer des Landes, in welchem die Genehmigung erteilt wurde. Es geht doch hier lediglich darum, ob ein A45 Scheinwerfer für Fernlich benötigt. Die Antwort ist: N-E-I-N Denn er hat eine bbH < 30 km/h Das geht aus §50 StVZO hervor. Der § ist allerdings schwer zu lesen, wie so viele andere auch. Deshalb haben die TÜVs und Überwachungsorganisationen auch dieses Buch mit den 512 Seiten. Die ISBN lautet: 978-3-7812-2056-0 Kann jeder erwerben. Gruß Westfale
Geschrieben am: 28.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Prima, toll, super für diese Verbesserung!
Mein Respekt vor diesem geballten Fachwissen! Gruß Friedbert Planker
Geschrieben am: 29.07.2020
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Re: kein TÜV bekommen, da kein Fernlicht Holder A45 (A30, A55, P60) |
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Hallo liebes Forum,
heute Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden. Bin zu einer anderen Prüforganisation gefahren. "Bitte mal das Licht durchschalten: Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht" - Ich: hat er nicht! Prüfer: "Alles klar. Dann bitte noch im hohen Gang fahren und bremsen." Mit dem 1. Prüfer hatte ich nochmal telefoniert und ihm die Seite aus dem Handbuch "Lichttechnische Einrichtungen ... " vorgelesen. Das Buch hat er digital vorliegen, er wollte sich schlau machen und dann sollte ich zum nächsten Prüftermin am kommenden Mittwoch in die Werkstatt in meiner Nähe wieder kommen. Das war mir alles zu vage, deshalb bin ich heute wie auch schon von Euch vorgeschlagen zu einem anderen Prüfer. Danke an Alle, Gruß Alexander
Geschrieben am: 31.07.2020
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