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1 Anonyme(r)
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Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Nicht zu schüchtern zum Reden
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Hallo Hodergemeinde,
habt Ihr Erfahrung im Wiederanmelden von vorüber stillgelegten Fahrzeugen. Denn es fehlen mir zur Zulassung meines AM 2 die Angaben über Länge, Breite, Höhe in der Zulassungsbescheinigung. Meine Frage: Werden die Angaben in der Betriebsanleitung übernommen, oder muss ich ein extra Gutachten beim TÜV durchführen?? Der Holder wurde am 18.01.2013 vorübergehend stillgelegt und soll am 06.01.2014 wieder zugelassen werden. Wäre dankbar für eure Erfahrungen. mfg Holderdiesel
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Ist fast schon zuhause hier
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Hallo,
Du läufst einfach mit der alten ZB1 = Abmeldebescheinigung, HU Bericht, evB, Ausweis und ZB2 (=Brief) auf Deine Zulassungsstelle. Hat sich doch nichts geändert, oder? MfG UrsulaC30
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Nicht zu schüchtern zum Reden
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Hallo
bin gestern vom Stuhl gefallen, als mich die Zulassungbeamtin nach den fehlenden Einträgen in den Papieren gefragt hat. mfg Holderdiesel
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Ist fast schon zuhause hier
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...wäre da auch vom Stuhl gefallen, aber nicht einfach nach Hause!
Nochmal hin, nochmal probieren, und dann fragen, was sie, der Kollege oder der Chef erfüllbares verlangen. Im Zweifel Bestandschutz einfordern! Gruß von UrsulaC30
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Nicht zu schüchtern zum Reden
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Hallo,
werde am Montag weiteres erfahren, dann gibt es neue Stories von unserem Zulassungssystem mit und ohne Sepa( auch eine EU Erfindung) mfg Holderdiesel
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Kann einfach nicht wegbleiben
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Hallo Holderdiesel,
eigentlich gibt es da keinen Stress. Die Daten sind beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt und können dort online von Deiner Zulassungsstelle abgefragt werden. Die Dame die Dich bedient hat, war vielleicht zu bequem dazu, oder mit der Widerinbetriebnahme älterer Fahrzeuge überfordert. Ein Prüfingenieur vom TüV ist aber auch dazu befugt, die fehlenden Maße ganz einfach mit einem Bandmaß zu ermitteln. Die dritte Möglichkeit wäre eine Bescheinigung direkt von Holder über die Maßangaben - die sind da sehr kulant und hilfsbereit. Außerdem erhält man bei Holder auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen über mögliche zulässige Reifengrößen auf seinem Fahrzeug. Bei meinem A12 waren die Originalreifengrößen nämlich nicht mehr verfügbar. Vierte Möglichkeit, die Zulassungsstelle zu überzeugen, wäre die Vorlage eines Fahrzeugbriefs eines anderen AM2 in dem die fehlenden Maße eingetragen sind. Nicht die Flinte in´s Korn werfen! Das wird schon klappen. Bei mir gab es Probleme mit der original Holder-Fahrgestellnummer. Die ist den neuen Computerprogrammen einfach zu kurz. Aber mit gutem Willen haben die Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle es irgendwie geschafft, den PC zum Drucken der neuen Papiere zu bewegen. Gruß Gerd
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Kann einfach nicht wegbleiben
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Hallo Holderdiesel,
ich nochmal: Schau mal in Deinem Kfz.-Brief nach. Manchmal sind die Maßangaben später nachgetragen worden. Die Angaben sind dann weiter hinten im Brief, meistens handschriftlich mit Dienstsiegel oder teilweise sogar auf extra Einlegezetteln im Brief vorhanden. Alte Fahrzeugbriefe niemals entsorgen. Lass den alten Brief ungültig stempeln und nehm den auf jeden Fall mit nach Hause! Gruß Gerd
Geschrieben am: 04.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Ist fast schon zuhause hier
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Servus Holderdiesel, dein Problem mit den Behörden sagt mir was, typische Eu- Bürokratie! In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) vom 09.11.2012 (neuster Stand in Bayern), stehen auch keine Angaben über die L/B/H des Fahrzeugs, aber in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind sie aufgeführt. Ich sehe es deshalb genau so, wie UrsulaC30 und Gerd, wenn die Raumdaten nicht in der Abmeldebescheinigung od. Brief vermerkt sind, ist die Eintragung, TÜV Sache, so wird es in Bayern jedenfalls gehandhabt. In meiner Betriebsanleitung des 8er Holder stehen 6 Reifengrößen zur Auswahl. Da ich aber eine Sonderbereifung nutze, die nicht in der Betriebserlaubnis aufgeführt war, hat mir mein TÜV- Mann, (persönlich befreundet, siehe Restaurierung- Holder A 8.72 C/H) bei der Begutachtung nur die Sonderbereifung eingetragen, aber die anderen 6 Bereifungen nicht. -Meine Frage an ihm: Warum werden die anderen 6 Größen nicht eingetragen? -Seine Antwort: Nach neuster Satzung muß nur noch eine Größe angegeben werden od. Bereifungen, die nicht in der Betriebserlaubnis stehen. -Meine Frage: Wenn ich jetzt z. B. in eine Verkehrskontrolle komme und habe nicht die eingetragene Sonderbereifung am Traktor, sondern eine andere Größe am Holder montiert, die aber in der Betriebsanleitung aufgeführt ist, wie kann der Polizist das Kontrollieren, denn er kann unmöglich alle Größen wissen und eine vor Ort Nachforschungen wären sehr zeitraubend? -Seine Antwort: Laut EU- Satzung hat der Polizist die Aufgabe, mir zu beweisen, dass ich die falsche Bereifung für das Fahrzeug nutze -Meine Frage: Ist das nicht ein Bürokratiescherwahnsinn? - Seine Antwort: keine Antwort Da er mir keine Antwort gegeben hatte, nahm ich ihm die Antwort ab und sagte zu ihm: Man sagt, solche Leute, die diese Gesetze machen, sind reine Fachidioten, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Darauf hin grinste er nur, aber er gab mir die Bestätigung, durch sein Lachen, daß meine Aussage nicht falsch ist! Grüße aus Bayern S. L.
Geschrieben am: 05.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Nicht zu schüchtern zum Reden
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Hallo Holdergemeinde,
meine Mission war heute erfolgreich. Nach einigen Erklärungen war die Betriebsanleitung, in der die Abmessungen klar beschrieben waren, hilfreich. Die Daten wurden übernommen. Der AM 2 freut sich schon auf seine neuen Aufgaben. mfg Holderdiesel
Geschrieben am: 06.01.2014
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Re: Wiederzulassung nach Abmeldung AM 2 |
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Ist fast schon zuhause hier
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Hallo, Holderdiesel, ....was lange währt....
GLÜCKWUNSCH! ff&px Urmel
Geschrieben am: 07.01.2014
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ff&px (fiel freude&pleib xunt)Urmel |
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