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Betriebserlaubnis |
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Schaut nur mal vorbei
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Wir sind neu hier und freuen uns diese Webseiten gefunden zu haben.
Wir haben einen Holder Typ ED II gekauft und wollen ihn auch auf öffentlichen Wegen fahren. Dazu fehlt uns die Betriebserlaubnis, um ihn zulassen zu können - wo könnten wir sie erhalten ???????? Vielen Dank für einen kurzen Hinweis im voraus Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Schütz und Frank Lages
Geschrieben am: 04.11.2011
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Re: Betriebserlaubnis |
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Ist fast schon zuhause hier
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Hallo Karl-Heinz und Frank,
die allgemeine Betriebserlaubnis (wenn auch nicht ganz vollständig) habt ihr ja schon bekommen. Das reicht aber noch nicht aus um mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Wegen zu fahren. Ihr benötigt noch eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug. Das Gutachten dazu bekommt ihr bei einer technischen Prüfstelle (TÜV/Dekra). Danach zur Zulassungsstelle und die Betriebserlaubnis "erteilen" lassen (Stempel). Vorher benötigt ihr noch einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Zitat: "Ferner kann die Zulassungsbehörde die Vorlage einer Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes darüber verlangen, dass das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister weder eingetragen ist, noch Erkenntnisse über Suchvermerke bestehenufügen. Die Bescheinigung muss aktuell sein (das Ausstellungsdatum darf höchstens einen Monat zurückliegen) und ist durch die Zulassungsbehörde einzuziehen." Fragt aber vorher mal bei eurer örtlichen Zulassungsstelle nach. Das wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Gruß Westfale
Geschrieben am: 05.11.2011
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Re: Betriebserlaubnis |
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Ist fast schon zuhause hier
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Hallo Karl-Heinz und Frank,
die allgemeine Betriebserlaubnis (wenn auch nicht ganz vollständig) habt ihr ja schon bekommen. Das reicht aber noch nicht aus um mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Wegen zu fahren. Ihr benötigt noch eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug. Das Gutachten dazu bekommt ihr bei einer technischen Prüfstelle (TÜV/Dekra). Danach zur Zulassungsstelle und die Betriebserlaubnis "erteilen" lassen (Stempel). Vorher benötigt ihr noch einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Zitat: "Ferner kann die Zulassungsbehörde die Vorlage einer Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes darüber verlangen, dass das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister weder eingetragen ist, noch Erkenntnisse über Suchvermerke bestehenufügen. Die Bescheinigung muss aktuell sein (das Ausstellungsdatum darf höchstens einen Monat zurückliegen) und ist durch die Zulassungsbehörde einzuziehen." Fragt aber vorher mal bei eurer örtlichen Zulassungsstelle nach. Das wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Gruß Westfale
Geschrieben am: 05.11.2011
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