Leser in diesem Thema:
1 Anonyme(r)
Nach unten Vorheriges Thema Nächstes Thema
Bitte erst registrieren. Danach ist es möglich Beiträge zu schreiben.
Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
12.05.2009 Aus: Thüringen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
779
|
Hallo,
brauchen Einachser die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden ein Kennzeichen?
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
03.11.2014 Aus: ... der schönen Eifel
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
193
|
Hallo Lutz-Peter,
meines Wissens sind Einachser mit Sitzkarre bis zu einer Geschwindigkeit vom max. 6 km/h zulassungsfrei. Das Gespann muss aber mindestens Blinker, Positionsleuchten, Rücklichter und ein 6 km/h-Schild haben. Weiterhin muss Zugmaschine und Anhänger eine Bremse haben. Das Gespann ist der Privathaftpflicht zu melden damit es bei Schadensfällen versichert ist. Natürlich muss der Fahrer einen Führerschein haben. Bei allem was über was über 6 km/h läuft, wird es schwierig wegen dem TÜV. Es gibt dann zwei Gruppen: Grünes Kennzeichen oder schwarzes Kennzeichen. Grünes Kennzeichen: Wenn das Fahrzeug für Land-oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF)genutzt wird, ist es zulassungsfrei. Man muss dann wohl selber einen LoF-Betrieb haben, mindestens Nebenerwerbslandwirt, oder für einen LoF-Betrieb tätig sein (Fahrzeug gehört aber dann dem LoF-Betrieb) Schwarzes Kennzeichen, "normale" Zulassung wie jedes andere Kfz auch: Dann wird schwierig. Tragfähigkeitsnachweis der ganzen Konstruktion und Einzelkomponenten, Schweißschein, Prüfkennzeichen ,Umbau auf den Stand für den öffentlichen Verkehr (Blinker Licht etc.) Das Ganze ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Am besten dann alles vor Ort mit dem TÜV abklären. Kommt auch sehr viel auf den Prüfer beim TÜV an, ist das eine Niete kann man das Ganze direkt vergessen. Ist der Prüfer etwas heller im Kopf, stehen die Chancen schon besser. Gruß HaDe
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Jou Jou Jou B12 - Bj.'61 B16 - Bj.'74 |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Kann einfach nicht wegbleiben
Registriert seit:
29.04.2014 Aus: Gaildorf
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
73
|
Hallo
Eiachser sind von Steuer, Tüv und Versicherung befreit. Dürfen max 20kmh laufen ist eine Sonderreglung aber sie müssen halt Land oder Forstwirtschaftlich eingesetzt werden. Und natürlich brauchen sie die vom Vorredner beschrieben Lichtanlage. Aber irgendwo hier im Forum gibts schon genauere Angaben da zu mit Gesetzestext LG Manuel
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Schaut öfter mal vorbei
Registriert seit:
19.01.2015 Aus: Berchtesgadener Land
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
55
|
Hallo.
Mir ist es auch so bekannt wie Manuel schreibt. Einachser sind zulassungsfrei, da es "selbstfahrende Arbeitsgeräte" sind. Voraussetzung, man nimmt sie zur Arbeit her. Gruß Daniel
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Er ist kein Riese - aber mutig stets kleiner grüner Traktor - los gehts |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Schaut öfter mal vorbei
Registriert seit:
19.01.2015 Aus: Berchtesgadener Land
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
55
|
Hab da mal was gefunden. Und zwar hier im Forum. Das wurde 2010 hier eingestellt.
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Er ist kein Riese - aber mutig stets kleiner grüner Traktor - los gehts |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
24.07.2011 Aus: Fränkische Rhoen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
229
|
Hallo.Mir ist es auch so bekannt wie Manuel schreibt. Einachser sind zulassungsfrei, da es "selbstfahrende Arbeitsgeräte" sind. Voraussetzung, man nimmt sie zur Arbeit her. Gruß Daniel
Über dieses Thema wurde in einem anderen Forum schon heftigst diskutiert. - Auf alle Fälle brauchst Du eine gültige, für das Fahrzeug bestehende, ABE. Keine Kopie aus'm Netz. Und auch, eventuell, für den Hänger. - Versicherung auf alle Fälle für das Fahrzeug abschließen. - Offiziell Zulassungsfrei "nur", wenn man LOF hat. Nummernschild - JA/NEIN ! Ich habe eine ABE für meinen EDII und den Hänger machen lassen. Bei der Zulassungstelle wurde alles abgestempelt. Habe aber kein Nummernschild bekommen und muss demnach nicht alle 2 Jahre zum TÜV. UND - ich habe kein LOF. Wie schon von "HaDe" geschrieben wird das, obwohl gesetzlich geregelt, von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle anders gehandhabt. Übrigens - selbstfahrende Arbeitsgeräte: Wenn Du einen Hänger dran hast, dann ist es damit vorbei. Und mit Pflug und Sitzrad dran zu fahren ist auch ein bisschen komisch.... Mfg RaBo
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Schaut öfter mal vorbei
Registriert seit:
19.01.2015 Aus: Berchtesgadener Land
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
55
|
Hallo RaBo.
Klingt interessant mit "ABE machen lassen". Wie funktioniert das? Muss ich da zum Tüv fahren und der stellt mir eine ABE aus? Wenn das so ist dann werde ich das auch mal versuchen. Gruß Daniel
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Er ist kein Riese - aber mutig stets kleiner grüner Traktor - los gehts |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
24.07.2011 Aus: Fränkische Rhoen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
229
|
Hallo Daniel!
Ich habe mir über's Netz Kopien der ABE vom Holder und vom Hänger besorgt und mit dem TÜV Kontakt aufgenommen. Irgendwann haben sich dann 2 Herren vom TÜV bei mir angekündigt und haben mein Fahrzeug auf'm Hof abgenommen (zum TÜV sind's da. 14 km. Die wollte ich nicht unbedingt fahren). Lichtprüfung (Holder, Hänger), Hupe, Deichselrahmen (nix wackelt und hat Luft), Fahrt und Bremsprobe. Blinker habe ich übrigens auch nicht. Als die Papiere fertig waren habe ich diese abgeholt und bin zur Zulassungsstelle. Hat eine Weile gedauert. Kosten Zulassung ca.: TÜV (ABE + Abnahme) 148,58 Euro, Zulassungsstelle 38,50 € Gruesse Ralf
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
03.11.2014 Aus: ... der schönen Eifel
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
193
|
Hallo Ralf,
da habt ihr aber einen Super-TÜV !! Wie gesagt, wird von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich gehandhabt. Gruß HaDe
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Jou Jou Jou B12 - Bj.'61 B16 - Bj.'74 |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Schaut öfter mal vorbei
Registriert seit:
19.01.2015 Aus: Berchtesgadener Land
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
55
|
Hallo Ralf.
Die Betriebserlaubnis gilt aber dann nur wenn Du mit dem Anhänger fährst, oder? Wenn Du jetzt z.B. mit einem Aufsitzmähwerk fährst wird die ABE nicht mehr gültig sein. Ich werde mich einfach mal bei unserem TÜV erkundigen. Die sind eigentlich ganz entspannt bei uns. Da hatte ich noch nie Probleme mit den Autos. Ich hab zum Beispiel einen Motor von einem Frontantrieb ion ein Auto mit Heckantrieb gebaut. Bekam ich auf Anhieb eingetragen. Natürlich musste auch alles in Ordnung sein.
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
_________________
Er ist kein Riese - aber mutig stets kleiner grüner Traktor - los gehts |
||
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
24.07.2011 Aus: Fränkische Rhoen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
229
|
Hallo Daniel! Mähwerk habe ich "leider" nicht und damit ist das auch nicht eingetragen. Aber sollte m.M. kein Problem darstellen.
Genau - Fragen und selbst ein Bild machen. Damit biste auf der sicheren Seite. Gruesse Ralf
Geschrieben am: 25.02.2015
|
|
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Schaut nur mal vorbei
Registriert seit:
27.02.2015 Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
1
|
Hallo RaBo.Bin aus dem Raum Wü. und würde meinen ED 2 mit Hänger auch gerne zulassen. Kann ich dich mal Kontaktieren oder gar besuchen u. mir dein Gespann mal anschauen um was zu lernen.?
hr.spezial aus Ufr.
Geschrieben am: 28.02.2015
|
|
Übertragung |
Re: Kennzeichenpflicht bei Einachsern |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
24.07.2011 Aus: Fränkische Rhoen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
229
|
Hr. spezial - hast PN. Gruesse Ralf
Geschrieben am: 28.02.2015
|
|
Übertragung |
Erlaubt, Themen anzuschauen.
Nicht erlaubt, ein neues Thema zu erstellen.
Nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Nicht erlaubt, Beiträge zu editieren.
Nicht erlaubt, Beiträge zu löschen.
Nicht erlaubt, Umfragen zu erstellen.
Nicht erlaubt, in Umfragen abzustimmen.
Nicht erlaubt, Dateien hoch zu laden.
Nicht erlaubt, Beiträge ohne Prüfung zu schreiben.