Leser in diesem Thema:
1 Anonyme(r)
Nach unten Vorheriges Thema Nächstes Thema
Bitte erst registrieren. Danach ist es möglich Beiträge zu schreiben.
Fehlender Fahrzeuigbrief |
||
---|---|---|
Schaut nur mal vorbei
Registriert seit:
06.02.2024 Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
1
|
Hallo Holderfreunde
ich habe inen A40 allerdings ohne Brief. Hat jemand Erfahrung wo man einen Ersatzbrief beantragen kann MfG Dietmar
Geschrieben am: 08.04.2024
|
|
Übertragung |
Re: Fehlender Fahrzeuigbrief |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
20.01.2010 Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
833
|
Zulassungsstelle ist da der erste Anprechpartner und mit der abstimmen:
- Kaufvertrag, sofern vorhanden, bzw. Eigentumsnachweis - Eidesstattliche Versicherung daß kein Brief existiert, ggf auch vom Vorbesitzer - alter Brief, sofern mal ausgestellt wird dabei aufgeboten - Unbedenklichkeitsbescheinigung KBA, daß Fahrzeug nicht gestohlen ist (holt ggf. Zulassungsstelle mit ein) - dann ggf. technisch Datenblatt und/oder Kopie eines "Briefes" von einem Baugleichen Fahrzeug. - §§20 Vollabnahme beim "TÜV", ist auf jeden Fall bei Zulassung vorzuelegen und z.T. Grundvoraussetzung für Brieferstellung. - ... Am besten wie gesagt, Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen, weil einiges in deren Ermessen liegt und vom Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird.
Geschrieben am: 08.04.2024
|
|
Übertragung |
Erlaubt, Themen anzuschauen.
Nicht erlaubt, ein neues Thema zu erstellen.
Nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Nicht erlaubt, Beiträge zu editieren.
Nicht erlaubt, Beiträge zu löschen.
Nicht erlaubt, Umfragen zu erstellen.
Nicht erlaubt, in Umfragen abzustimmen.
Nicht erlaubt, Dateien hoch zu laden.
Nicht erlaubt, Beiträge ohne Prüfung zu schreiben.