Leser in diesem Thema:
1 Anonyme(r)
Nach unten Vorheriges Thema Nächstes Thema
Bitte erst registrieren. Danach ist es möglich Beiträge zu schreiben.
Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
09.08.2009 Aus: 75056 Sulzfeld
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
1799
|
Hallo, Mitstreiter,
die offiziellen Papiere geben über Länge, Breite, Höhe usw. wenig her, so will ich mal fragen; einfach nur so.. Gehört der Überroll-Bügel mit in die Höhenangabe, oder könnte man ihn zur "Ladung" zählen? Was ist mit den Doppelreifen, da im Fahrzeugbrief: Anzahl der Räder -4- steht und wird der Frontlader mit zur Länge gezählt? Auch stimmt die Zahl der Sitzplätze bei Umbauten nicht mehr. Bei Spurverbreiterungen müßten die Lichter weiter raus und bei Wasser in den Reifen klappt die Gewichts-Angabe nicht. Was soll ich nun Tun? Ich bitte um Rat! ff&px Urmel
Geschrieben am: 02.08.2014
|
|
_________________
ff&px (fiel freude&pleib xunt)Urmel |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
12.05.2009 Aus: Thüringen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
779
|
Das sollte man die Dekra fragen.
Geschrieben am: 02.08.2014
|
|
_________________
Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
11.09.2011 Aus: Bayern
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
1337
|
Hawediäre Hellmut,
da hat mit Sicherheit Lutz-Peter recht. Du brauchst eine Bestätigung (TÜV-Abnahme über deine Fahrzeugveränderungen) ansonsten fährst Du ohne Versicherungsschutz durch die Gegend das könnte böse Folgen haben, wenn was passiert, passiert nichts ist es gut für den Geldbeutel. Grüße aus Bayern S. L.
Geschrieben am: 02.08.2014
|
|
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr! |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
05.12.2008 Aus: Versmold
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
832
|
Hallo Urmel
Das ist wieder so eine Sache. Frontlader und Zwillingsreifen werden als Anbaugeräte gezählt. Der Bügel ist ja Fest am Trecker angebaut und müsste bei der Höhenangabe berücksichtigt werden. Der B12 wurde ja immer mit Bügel ausgeliefert. Der ist aber bei der Höhe nicht berücksichtigt. Mfg Ecki
Geschrieben am: 03.08.2014
|
|
_________________
Hermann Lanz Aulendorf D416 Hermann Lanz Aulendorf D415 Güldner G40 Toledo Holder P 50 Heidenia Bubi Welger AP 40 Dücker Heuknecht Fella TH 180 PZ CM 165 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
12.05.2009 Aus: Thüringen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
779
|
Wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt steht in alten KfZ Briefen zusätzliche Angaben zu bestimmten Sachen. Wer hat sollte bitte einmal nachschauen.
Geschrieben am: 03.08.2014
|
|
_________________
Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
05.12.2008 Aus: Versmold
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
832
|
Hallo Lutz-Peter
Habe heute mal in meinem Alten B12 Brief nachgeschaut. Da steht nichts von Höhe, Breite usw. Einen Nachtrag gibt es und zwar das im Jahr 1977 der Bügel nach § 4b der STVZO entspricht. Aber Keine Änderung oder Eintragung der Höhe. Interessant ist auch die Angabe zu der Anhängekupplung dort Steht nur Durchsteckbolzen 30mm Durchmesser. Eine seite weiter steht Einzelabnahme der AHK nach § 21 STVZO. Die Anhängelast ungebremst beträgt 380 KG Gebremst gibt es keinen Eintrag. Würde mal sagen in Früheren Jahren wurde sowas nicht so genau genommen wie Heute. Mfg Ecki
Geschrieben am: 04.08.2014
|
|
_________________
Hermann Lanz Aulendorf D416 Hermann Lanz Aulendorf D415 Güldner G40 Toledo Holder P 50 Heidenia Bubi Welger AP 40 Dücker Heuknecht Fella TH 180 PZ CM 165 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
12.05.2009 Aus: Thüringen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
779
|
Heute nimmt man es auch nicht so genau, sonst würden ja in allen Zulassungen die gleichen Angaben stehen.
Bei mir fehlt diese Angabe schon beim Brief meines Vorgängers, die Zulassungsstelle hat das Vorhandene (oder Fehlende) wortwörtlich übernommen und einen neuen Brief ausgestellt. Die verlassen sich auf das Geschriebene der voherigen Behörde. Fehler würden auch 1 zu 1 übernommen.
Geschrieben am: 05.08.2014
|
|
_________________
Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
09.08.2009 Aus: 75056 Sulzfeld
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
1799
|
Hallo, ellingshause,...
das mag ja alles stimmen, doch was sage ich dem Beamten bei einer Kontrolle?! ff&px Urmel
Geschrieben am: 05.08.2014
|
|
_________________
ff&px (fiel freude&pleib xunt)Urmel |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
31.10.2009 Aus: Hunsrück
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
283
|
Hallo,
beim Am2 ist bei der Abnahme alles angegeben. Das heißt, die Breite bei Schmalstellung und Breitstellung. Mit Gewichte und ohne. Die Höhe wird mit Oberkante Lenkrad angegeben.Höhe ist 1030mm!! Die Überrollbügel sind doch erst später nachgerüstet worden. Dafür gab es bestimmt ein Nachtag. Dann sollte die Höhe auch im Brief korrigiert werden. Gruß Harald
Geschrieben am: 05.08.2014
|
|
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Ist fast schon zuhause hier
Registriert seit:
12.05.2009 Aus: Thüringen
Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
779
|
Hallo Urmel,
dann sollte man eine Abnahme durch die DEKRA machen lassen. So ist dann alles stimmig!
Geschrieben am: 05.08.2014
|
|
_________________
Gruß L.-P. Holder A8 BJ 1964 Holder A7.72 BJ 2007 Holder B51 BJ 1976 |
||
Übertragung |
Re: Maße und Gewichte |
||
---|---|---|
Kann einfach nicht wegbleiben
Registriert seit:
12.07.2014 Gruppe:
Registrierte User Beiträge:
122
|
Ich denke, man nimmt es heute wie damals genau.
Ich denke so: Nur schreibt man es nicht für den Laien in die Papiere, da sich viele Sachen nach Paragrafen richten, die ja auch wieder geändert werden können - und dann müssten die Papiere ebenfalls wieder geändert werden. Zum Beispiel könnte der Hersteller veranlassen, eine Reifengattung größer ebenfalls zuzulassen - global für alle Fahrzeuge selbigen Typs. Ich denke so: Wenn zB in der StVZO drin steht, ... wenn man alle Paragrafen zusammenträgt, dass ein ungebremster Anhänger nie schwerer sein darf als die hälfte des Leergewichtes* des Zugfahrzeug, das Zugfahrzeug mit dem Leergewicht (minimum) mit 810kg (so meine Papiere) das Werk verlässt, darf er eben nur Anhänger bis 405 kg bewegen - - dürfte er dennoch weniger - muss es in den Papieren drin stehen. Fakt: Bei meinem PKW ist das Leergewicht 1285kg (Zusatzeintrag: bis 1343kg, je nach Ausrüstung) aber ziehen darf ich ohne Bremse nur 600kg - das steht dann in den Papieren - Ich denke so: Wahrscheinlich weil eben viel von Werk aus angebaut worden ist (Stahldachcabrio, Klimaautomatik, Servo, Reifen... ), was schwer ist, und die eigentliche "steife" Karosse gerade mal 1200kg wiegt, somit auch keine Stabilität für jenseits 1200kg zeigt... Fakt: Zum Beispiel stehen die Reifen-/Felgenfreigaben, die ab Werk zulässig sind auch nicht drin - weil sie eben vom Hersteller freigegeben worden sind**, somit nicht mehr in jede Zulassungspapiere drin stehen müssen. Für Abweichendes gibt es ABE, Freigaben, Prüfungen und Eintragungen. *mir fehlt hierzu gerade der juristische - Praragraphische Beweis... ** so denke ich auch bei der Reifenfreigabe von 6.00x16 beim Holder - die ist bestimmt von Holder freigegeben, und im Straßenverkehrsamt (oder -zulassungsamt... oder höhere Behörde) hinterlegt worden.
Geschrieben am: 07.08.2014
|
|
_________________
Peter Er kommt ... Ein Mann - ein Hund - ein Zylinder ! ... Ein Mann und sein Zweitakter-Diesel kämpfen gegen das Unkraut...! |
||
Übertragung |
Erlaubt, Themen anzuschauen.
Nicht erlaubt, ein neues Thema zu erstellen.
Nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Nicht erlaubt, Beiträge zu editieren.
Nicht erlaubt, Beiträge zu löschen.
Nicht erlaubt, Umfragen zu erstellen.
Nicht erlaubt, in Umfragen abzustimmen.
Nicht erlaubt, Dateien hoch zu laden.
Nicht erlaubt, Beiträge ohne Prüfung zu schreiben.